Fachärzte kritisieren Entwurf zur Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung
Berlin, 5.2.2019
Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) sieht erhebliche Schwierigkeiten im Referentenentwurf zur Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung. Hier wird ein neuer Heilberuf auf eine Art geschaffen, die lange bewährte Strukturen in Frage stellt und den hohen Stellenwert der ärztlichen Psychotherapie in der Versorgung ignoriert und dadurch gefährdet. Wichtige somatisch medizinische Aspekte der psychotherapeutischen Behandlung werden in dem Gesetzentwurf zu wenig beachtet, gleichzeitig wird suggeriert, dass der „Psychotherapeut“ umfassende Kompetenzen für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen habe.
Mit dem Gesetz soll ein komplett neuer Heilberuf etabliert werden, der den Arztberuf nicht tangieren solle. Tatsächlich werden aber in dem Gesetz Regelungen getroffen, die von erheblicher Auswirkung auf die psychotherapeutische Versorgung als Ganzes haben werden, wenn sie in der jetzt vorgelegten Form beschlossen werden. Die GFB lehnt jegliche Eingriffe in die Benennung ärztlicher Berufsbezeichnungen ab. „Es muss klar bleiben, dass Ärzte mit entsprechender Qualifikation auch weiterhin als Psychotherapeuten für die Patienten erkennbar bleiben und dass für die Patienten auch deutlich wird, dass ein Psychotherapeut nach der neuen Ausbildung kein Arzt ist“, so Dr. Gundolf Berg, Vizepräsident der GFB.
Es soll ein Modellstudiengang Psychopharmakotherapie etabliert werden. Diesen lehnt die GFB aufs Schärfste ab. Es kann nicht ausreichen, Wissen über die Wirkungen pharmakologischer Substanzen auf das zentrale Nervensystem und die Psyche zu haben. Medikamente wirken regelmäßig auch auf andere Organsysteme und jeder Verordner muss in der Lage sein, die komplexen Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen in ihrer Gänze zu erfassen und er muss auch spezifisches Wissen zum Umgang mit diesen Phänomenen haben. Das kann nicht im Rahmen eines Modellstudiengangs vermittelt werden. „Wir sehen in dem Modellstudiengang eine Patientengefährdung und eine Schlechterstellung psychisch kranker Menschen“, erklärt Dr. Berg weiter. Die in der Gesetzesbegründung vom Gesetzgeber selbst benannte Einstufung der medikamentösen Behandlung als „Hochrisikoprozess“ wird durch den Modellstudiengang vom Gesetzgeber selbst konterkariert.
Die GFB fordert den Gesetzgeber auf, intensiv daran zu arbeiten, dass die Kooperationsmöglichkeiten der verschiedenen Berufsgruppen unterstützt und die vorhandenen Ressourcen gut vernetzt werden. Es braucht keine Regelungen, die so tun, als ob man die Psyche eines Menschen unabhängig von seinem Körper betrachten könnte. Der neue Heilberuf in seiner jetzigen Ausgestaltung treibt aber genau diese Trennung voran. Eine solche Spaltung lehnt die GFB entschieden ab. Eine in diesem Zusammenhang anderenorts erhobene Forderung nach Ausgrenzung der Psychotherapeuten in eine eigene KV-Struktur würde eine derartige Spaltung irreversibel vorantreiben und ist vollkommen kontraproduktiv.
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