Das Psychotherapeutengesetz darf das ärztliche Berufsbild nicht gefährden
Berlin, 24.4.2018
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände sieht mit dem von der Bundesregierung initiierte Psychotherapeutengesetz das ärztliche Berufsbild und die ganzheitliche Versorgung unserer Patienten bedroht. Bei allem Verständnis dafür, dass auch nicht ärztliche Psychotherapeuten einen gesetzlich geregelten Ausbildungsgang benötigen, wird immer mehr sichtbar, dass die Intentionen der Bundesregierung weit darüber hinausgehen.
„Vom Bundesgesundheitsministerium wird offensichtlich eine Analogie der Aus- und Weiterbildung des nicht ärztlichen Psychotherapeuten zum Medizinstudium angestrebt. Es geht somit zusätzlich um Weiterbildung nach abgeschlossener Ausbildung, aber auch um die Einführung eines Parallelberufes zum Arzt. Dabei wird einfach nicht zur Kenntnis genommen, dass bereits heute alle psychotherapeutischen Verfahren Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind und auch in der Versorgungsrealität von Ärzten eingebracht werden.“, erläutert Dr. Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten und derzeitiger Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände.
Die Befürchtung, dass man psychische Erkrankungen im weitesten Sinne und die psychische Betreuung somatisch erkrankter Patienten vom Arztberuf abkoppeln will, ist real. In der angedachten Approbationsordnung heißt es nämlich, dass alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie alle Erkrankungen mit psychischen Faktoren mit vollumfänglichen sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Kompetenzen beim zukünftigen nicht ärztlichen Psychotherapeuten angesiedelt sind. Das Ganze soll noch durch die Verordnungskompetenz von Medikamenten komplettiert werden.
„Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium die Absicht, die psychische Betreuung des Patienten vom Arztberuf abzukoppeln und diesen auf die Somatik zu begrenzen.“, befürchtet Dr. Spies. Konsequenzen wären das Ende der psychosomatischen Medizin in den Hausarzt- und Facharztpraxen und ein riesiger Mehrbedarf an zugelassenen Psychotherapeuten mit entsprechenden Mehrkosten im ambulanten System.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hält demgegenüber am bisherigen Berufsbild des Arztes fest, der für psychische und somatische Beschwerden und Erkrankungen gleichermaßen weitergebildet und zuständig ist. Im Interesse der Qualität einer ganzheitlichen Versorgung unserer Patienten darf an diesem Prinzip nicht gerüttelt werden.
Wie bisher sollten psychologische Psychotherapeuten nach abgeschlossener Ausbildung ihre Leistungen im Rahmen der ärztlichen Versorgung einbringen.
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