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BVDH - Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V.

KBV und Krankenkassen klagen gemeinsam gegen Therapiefreiheit


Berlin, 28.6.2016
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben am Mittwoch, 23.6.2016, Klage gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) des Beschlusses zur Weiterentwicklung der Humangenetik eingereicht.

Der gemeinsame Beschluss von KBV und GKV-SV betrifft eine Neuordnung der Vergütung in der humangenetischen Diagnostik und sieht erhebliche (teilweise über 50%) Absenkungen der Vergütung vor, beinhaltet aber auch erstmals die Aufnahme der sogenannten Hochdurchsatz-Sequenzierverfahren (Next Generation Sequencing/NGS) zur Abklärung der Ursache seltener genetischer Erkrankungen. Dies stellt insbesondere eine Verbesserung in der Versorgung von Kindern mit schwer behandelbaren Epilepsien, Entwicklungsstörungen, Muskelerkrankungen und Hirnstrukturanomalien, aber auch Erwachsenen mit seltenen schwer beeinträchtigenden Erkrankungen dar.

Die NGS-Technik ermöglicht, zahlreiche Gene parallel mit relativ geringem Aufwand zu untersuchen. Die Aufnahme dieser Technik (GOPs 11513 u. 11514) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde deshalb von Ärzten und Selbsthilfegruppen begrüßt.

Allerdings wurde die Leistung teilweise unter den Vorbehalt einer Genehmigung der zuständigen Krankenkassen gestellt, ohne dass geregelt worden wäre, aufgrund welcher Kriterien diese Genehmigung erfolgen soll. Das BMG hat dies als Rechtsaufsicht deshalb beanstandet, da ein Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen in die ärztliche Therapie- und Diagnostikfreiheit eingreifen würde. Eine solche Einschränkung würde die Kompetenzen von KBV und GKV-SV übersteigen.

Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH) ist entsetzt über das Verhalten der KBV. Bisherige Erfahrungen mit Anträgen für andere humangenetischer Leistungen zeigen, dass weder bei den Krankenkassen selbst noch bei dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine ausreichende Kompetenz besteht, die Notwendigkeit humangenetischer Leistungen im Einzelfall zu beurteilen. Zahlreiche Schwangere mit auffälligen Ultraschallbefunden und Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten vollkommen unbegründete Leistungsablehnungen und werden mit ihren Sorgen und Ängsten allein gelassen. Zudem bestehen zwischen den einzelnen Kassen, teilweise auch zwischen einzelnen Geschäftsstellen und MDK-Dienststellen erhebliche Unterschiede in der Genehmigungspraxis.

Selbsthilfegruppen und der BVDH wehren sich deshalb vehement gegen einen Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen. Eine solche Genehmigungspraxis berührt auch wichtige Bereiche der Vertraulichkeit bzw. ärztlichen Schweigepflicht gerade in einem sensiblen Bereich wie der Genetik.

Dass KBV und GKV-SV der Weisung des Ministeriums nicht folgen sondern die KBV als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung hiergegen sogar klagt, kann nur als Aufgabe einer der Grundlagen des ärztlichen Handelns verstanden werden. Dies geht zu Lasten einer der schwächsten Patientengruppen und der sie betreuenden Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik.



Kontakt

V.i.S.d.P. Dr. Nicolai Kohlschmidt
Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V.
Linienstraße 127, 10115 Berlin
Tel. 030 - 55 95 44 11
www.bvdh.de


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