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BDL - Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V.

Laborärzte: Geld besser in Qualität investieren


Düsseldorf, 25.9.2015
Berlin – Erste Vorschläge für eine grundlegende Reform der laborärztlichen Vergütung hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) vorgelegt. Nur durch entschiedenes Handeln könne der Gordische Knoten unterschiedlichster bürokratischer Steuerungs- und Sanktionsmechanismen durchschlagen werden, der mittlerweile die flächendeckende laborärztliche Versorgung einschnüre und gefährde, betonte der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski heute (25.) in Berlin. „Gelegentliches Drehen an kleinen Stellschräubchen reicht nicht mehr aus. Allgemeines Bejammern der Situation ändert auch nichts“, so Bobrowski.

Daher habe der BDL das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) mit einem Gutachten beauftragt, um die Lage zu analysieren und Lösungen zu entwickeln, mit denen der Verband die innerärztliche Diskussion konstruktiv voranbringen wolle. Die ersten, jetzt vorliegenden Ergebnisse liefen auf eine Umschichtung der finanziellen Mittel in qualitätssteigernde und versorgungssichernde Maßnahmen hinaus und rücken die Patientenversorgung wieder in den Mittelpunkt.

Der Leiter des IfMDA, Dr. Thomas Drabinski, erklärte: „Es muss gelingen, eine Brücke zwischen Ökonomie und Versorgung zu schlagen.“ Das IfMDA schlägt dazu unter anderem vor, die für den sogenannten Wirtschaftlichkeitsbonus aufgewendeten 290 Millionen Euro, die Haus- und Fachärzten ausgezahlt werden, statt zur weitgehend wirkungslosen Mengenbegrenzung besser zur Qualitätsförderung zu verwenden. Als Beispiel nannte er eine Prä-Analytikpauschale für zuweisende Haus- und Fachärzte, mit denen die Güte der Probengewinnung und Probenvorbereitung verbessert werden könne. Durch eine E-Health-Pauschale könne die Informationsübermittlung optimiert werden.

Der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski hält auch die Neubewertung laborärztlicher Leistungen für notwendig. Für die stetig steigenden Personal- und Materialkosten erfolgte im Gegensatz zu allen anderen Arztgruppen in den zurückliegenden Jahren kein Ausgleich. Darüber hinaus fordert der BDL, dass die seit etlichen Quartalen bestehenden pauschalen Abzüge der Kassenärztlichen Vereinigungen, die den Laborärzten durch die sogenannte Quotierung derzeit nur noch rund 92 Prozent ihrer durchlaufenden technischen Kosten erstatten, ausgesetzt werden müssen. Es sei ökonomisch nicht nachvollziehbar, wenn bei steigender Nachfrage die Preise sinken.

Um der Systemrelevanz der Laboratoriumsmedizin als essentiellem Leistungsträger für eine flächendeckende ambulante Medizin in Deutschland gerecht zu werden, schlägt das IfMDA daher vor, die laboratoriumsmedizinischen Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen und als extrabudgetäre Leistung zu vergüten. Damit lasse sich auch der arztinterne Honorar-Umverteilungskampf beenden.

Der BDL-Vorsitzende betonte, wer der Bevölkerung verspreche, auch in dünner besiedelten Gegenden eine hochwertige medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten, der müsse die Laboratoriumsmedizin stärken, auf der zwei Drittel aller Diagnosen beruhten, oder sie bestätigen. „Eine Förderung der Laboratoriumsmedizin bedeutet deshalb auch immer eine Stärkung des Landarztes“, sagte der Verbandschef.

Diese oft verkannte Leistung für die Grundversorgung müsse sich auch in einer angemessenen Honorierung niederschlagen. Entgegen weit verbreiteter Vorurteile liege die Honorierung der Laborfachärzte mit 53.000 Euro weit unter dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als angemessen angesehenen Jahreshonorar von 133.000 Euro. „Wer Transparenz fordert und Quersubventionierungen vermeiden will, der muss für eine angemessene Honorierung sorgen“, sagte er an die Adresse von KBV und Kassen.

Der BDL sei dabei, die entsprechende Grundlage zu erarbeiten. Neben dem IfMDA-Gutachten läuft derzeit eine groß angelegte neue Kosten-Rechnungsstudie des BDL, die verlässliche Zahlen zur Bewertung der Lage der medizinischen Labore bringen soll. „Das ist unser Beitrag zur Versachlichung der Diskussion.“



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