Der Verband wurde am 26.08.1978 gegründet.
Ziele
Seine satzungsgemäßen Ziele sind:
die Grundlagen der Berufsausübung der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zu erforschen und ihre praktische Durchführung zu fördern, Grundlagen für die bestmögliche kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu erarbeiten, die Weiterbildung der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie mitzugestalten und deren Fortbildung zu fördern, die Zusammenarbeit der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu fördern, die internationale Kooperation auf dem Gebiet der praktischen Ausübung der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu pflegen und zu fördern, die Belange der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bei den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, der Öffentlichkeit, den Behörden, der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen wahrzunehmen.
Allgemeines
Nachdem die Kinder- und Jugendpsychiatrie erst 1968 vom Deutschen Ärztetag als eigenständiges Fachgebiet anerkannt wurde – 1992 erweitert zum Fachgebiet für "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" –, war es eine der Hauptaufgaben der vergangenen Jahre, die ärztliche und nichtärztliche Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten, die sich durch die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Behandlung für verhaltensauffällige und seelisch kranke Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und ihre Familien bieten, aufmerksam zu machen.
In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den vertragsärztlichen Gebührenordnungen wurden eigenständige kinderpsychiatrische Behandlungsziffern geschaffen. Es ist gelungen, wesentliche Verbesserungen in der Ausgestaltung und Bewertung kinderpsychiatrischer Behandlungsmöglichkeiten zu erreichen. Ein wesentlicher Schritt in der Entwicklung einer zeitgemäßen ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung war die Schaffung der "Sozialpsychiatrie-Vereinbarung" auf der Grundlage der §§ 85 (2) und 43a SGB V, die bundesweit für die Versicherten aller Ersatzkassen und in der Hälfte der Bundesländer auch für die Primärkassen gilt.
Die Weiterbildungsordnung für das Facharztgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat eine wesentliche Umgestaltung erfahren und beinhaltet jetzt auch die obligate Weiterbildung in Psychotherapie. Damit erfolgte die formelle Anerkennung einer Entwicklung, die sich in der Praxis schon längst durchgesetzt hatte. Jeder Kinder- und Jugendpsychiater ist auch Psychotherapeut.
Seit jeher war und ist die Neurologie des Kindes- und Jugendalters integraler Bestandteil unseres Fachgebietes. Es ist das einzige Fachgebiet, in dem die (Muster-) Weiterbildungsordnung ausdrücklich den Erwerb von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der neurologischen Untersuchung, in spezifischen neurologischen Untersuchungsmethoden und in der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden fordert.
Die Vorsitzenden der "Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e. V." und der "Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e. V." sind kooptierte Mitglieder des Vorstandes unseres Berufsverbandes. Damit werden der enge Informations- und Meinungsaustausch und die Gemeinsamkeit in der Darstellung und Durchsetzung von Zielen der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände gesichert. Gleichzeitig können durch Aufgabenteilung Schwerpunkte in den Bereichen kinder- und jugendpsychiatrischer Forschung und Versorgung gesetzt werden. Auf der Ebene der Landesärztekammern bestehen Regionalgruppen des BKJPP, deren gewählte Obmänner die Interessen auf Landesebene gegenüber den Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, politischen Gremien und der Öffentlichkeit vertreten.
Von den insgesamt knapp 1000 Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die es insgesamt in der BRD gibt, gehören fast 700 dem BKJPP an.
Das Mitteilungsorgan des BKJPP ist das "Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie", das gleichzeitig auch offizielles Mitteilungsorgan der Sektion "Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie" der Union Européenne des Medecins Specialistes (U.E.M.S.) ist und quartalsweise in einer Auflage von 950 Exemplaren erscheint. Abonnements- und Inseratspreisliste auf Anfrage bei der Geschäftsstelle des BKJPP.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügt bereits heute über ein differenziertes Instrumentarium im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer, psychosomatischer, neurologischer und somatopsychischer Erkrankungen. Um dieses in vollem Umfang für das Wohl entwicklungsverzögerter, verhaltensauffälliger und seelisch kranker Kinder, Jugendlicher, Heranwachsender und ihrer Familien einsetzen zu können, bedarf es jedoch noch wichtiger Verbesserungen im Bereich des Leistungsrechtes der Krankenhausplanung und der Jugendhilfe.
Kontakt
(auch für Presse):
Dr. med. Ute Müller
Vorstandsmitglied BKJPP e.V.
Leitung Geschäftsstelle
Von-der-Leyen-Str. 21
51069 Köln
Tel.: 0221-16918423 Fax: 0221-16918422
mail@bkjpp.de | www.bkjpp.de
letzte Änderung: 6.8.2019 11:28