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BDL - Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V.

Laborärzte beklagen: Einheitlicher Qualitätsstandard noch immer nicht vollends garantiert


Düsseldorf, 29.5.2015
Düsseldorf/Berlin - Für die Qualität medizinischer Laboruntersuchungen gilt ab 1. Juni bundesweit ein einheitlicher Standard. Darauf hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) heute in Berlin hingewiesen. Ob die neuen Vorschriften auch umgesetzt werden können, daran hegt der Verband allerdings erhebliche Zweifel. Zum einen sei versäumt worden, die Durchführungsregelungen rechtzeitig anzupassen, betonte der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski, zum anderen handhabten die Länder die Überwachung unterschiedlich.

Konkret geht es um neue Qualitätsrichtlinien der Bundesärztekammer (RiLiBÄK) für deren nunmehr abschließenden Teil – direkter Nachweis und die Charakterisierung von Infektionserregern – nun auch die Übergangsfrist endet. Diese Richtlinien beschreiben die Anforderungen, die ein medizinisches Labor erfüllen muss, um die Qualität seiner Arbeit regelmäßig nachzuweisen und damit die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zu garantieren. Ohne den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer externen Qualitätssicherung können die entsprechenden Laborleistungen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Die neue Richtlinie allein sei nicht ausreichend, betonte Bobrowski, sondern erfordere die Anpassungen verschiedener Vorschriften, etwa des Bundesmantelvertrags, in dem der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Rahmen für erstattungsfähige Leistungen und ihre Honorierung definieren, sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, mit der der Bund den Ländern Überwachungskriterien vorgibt.

Für die rund 1600 Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie ändere sich durch die RiLiBÄK wenig – so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski – da sie diese Anforderungen zur Qualitätssicherung in der Regel längst erfüllten. Probleme sieht er eher bei anderen Facharztgruppen, aus deren Reihen rund 12.000 berechtigt sind, selbst Laboruntersuchungen durchzuführen.

Bei der Qualität der Laboruntersuchungen dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, warnte der Verbandschef. Er forderte Selbstverwaltung, Politik und Länderbehörden auf, einheitliche Qualitätsstandards einschließlich deren Vollzugs zu gewährleisten. „Nur bei einheitlichen Standards ist der Patientenschutz sicherzustellen.“ Die sinnvollen Vorschriften müssten entschlossen umgesetzt werden.



Über den BDL
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) vertritt die beruflichen und wirtschaftlichen Belange der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin auf nationaler und internationaler Ebene. Der BDL ging 1984 aus der 1956 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Laborärzte Deutschlands hervor. Der BDL arbeitet eng mit dem wissenschaftlichen Fachverband „Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V." (DGKL) zusammen und hat heute rund 440 Mitglieder. Die Verbandsgeschäftsstelle ist in Düsseldorf.



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