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BDL - Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V.

Rote Laterne für die Laborärzte?


Düsseldorf, 18.2.2014
Immer mehr laborärztliche Leistungen lassen sich nach Berechnungen des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) nicht mehr kostendeckend erbringen. Die Erwartung, dass sich dies mit der neuen Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ändert, hat nach den letzten Verlautbarungen der Bundesärztekammer einen Dämpfer erhalten. Der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski sprach von einer „Roten Laterne für das ärztliche Labor“.

Mit Verwunderung habe er daher Aussagen von Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, und Dr. Birgit König, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Privaten Krankenkassen (PKV), zur Kenntnis genommen. Die beiden GOÄ-Verhandlungsführer hatten am Wochenende in einem Interview hervorgehoben, ihr gemeinsames Ziel sei, eine dem aktuellen Stand der Medizin entsprechende Honorierung zu erreichen und die fehlerhafte Abrechnungspraxis der bisherigen GOÄ zu vermeiden. Die stehe – zumindest in Bezug auf die Labormedizin – in krassem Gegensatz zu der jüngsten Sitzung der ärztlichen Berufsverbände mit der Bundesärztekammer.

Bobrowski wies darauf hin, dass insbesondere die Labormediziner in den letzten Jahren unter der Fehlbewertung zu leiden hatten. Daran hätten auch die Ergebnisse der beiden von Unabhängigen erstellten Kostenstudien aus den Jahren 2006 und 2009 nichts geändert, die eine deutliche Unterfinanzierung ausgewiesen hatten. Sie hätten bis heute wenig Resonanz bei den Kostenträgern gefunden.

Der BDL-Vorsitzende wies darauf hin, dass Ende März eine neue Kostenstudie begonnen werden soll. Er geht davon aus, dass sie erneut eine Verschlechterung der Ertragssituation gerade im sogenannten Speziallabor mit seinen hochinnovativen Untersuchungen ausweisen wird: „Die Leistungen in der GOÄ mit einer Unterdeckung werden zunehmend mehr und sind auch mit einer Mischkalkulation kaum noch darstellbar.“ Zudem stiegen die Kosten für Laborbürokratie und Probentransport erheblich.

Der BDL-Vorsitzende betonte, eine Disziplin wie die Labormedizin, die nur Untersuchungen ausführt, die die behandelnden Ärzte in Auftrag geben, brauche eine ausreichende Finanzierung. Andernfalls werde die Qualität langfristig leiden. Labormedizin sei nicht „der Reservetank für die Honorierung anderer ärztlicher Disziplinen“. Der BDL-Chef kündigte entschiedenen Widerstand an: „Es kann nicht sein, dass wir bei der Gestaltung des GOÄ untergebuttert werden, nur weil wir mit 1000 Laborärzten so ziemlich die kleinste Facharztgruppe sind.“

Die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ist die Grundlage der privatärztlichen Abrechnung. Sie beschreibt, welches Honorar ein Arzt für eine bestimmte Leistung abrechnen darf. Sie wurde zuletzt vor 18 Jahren überarbeitet und konnte die inzwischen neu hinzugekommenen ärztlichen Leistungen nur bedingt berücksichtigen. Ihre überarbeitete Neufassung wollen Bundesärztekammer und PKV-Verband dem Bundesgesundheitsministerium Ende 2014 zur Genehmigung vorlegen.



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